Abnahmeverpflichtung

Unter einer Abnahmeverpflichtung versteht man die Pflicht zur Entgegennahme/Abnahme oder auch Vergütung von Lieferungen bzw. Leistungen. Sie wird häufig in Lieferverträgen angewendet. Sie verpflichtet dabei den Abnehmer eine bestimmte Mindestmenge an Waren entgegen zu nehmen.