Gemeinkosten

Als Gemeinkosten (GK) werden die Kosten bezeichnet, die einem Kostenträger (Produkt oder Leistungseinheit) nicht direkt zugerechnet werden können. Sie werden teilweise auch als indirekte Kosten bezeichnet. Mit Hilfe von Kostenschlüsseln werden sie im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und anschließend über Gemeinkostenzuschläge den Kostenträgern zugerechnet. Das Gegenstück der Gemeinkosten sind die Einzelkosten (EK). Man unterscheidet zwischen echten und unechten sowie sekundären und primären Gemeinkosten.

  • Echte Gemeinkosten (können den Kostenträgern nicht direkt, sondern über Kostenstellen zugerechnet werden z.B. Gehälter, Energiekosten, Steuern, Gebühren, etc.)
  • Unechte Gemeinkosten (können den Kostenträgern direkt zugerechnet werden, worauf jedoch aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet wird. Kosten der Zurechnung im Vergleich zum erzielten Nutzen zu hoch z.B. geringwertige Materialien oder Hilfsstoffe)
  • Sekundäre Gemeinkosten
  • Primäre Gemeinkosten

Innerhalb der Gemeinkosten wird u.a. unterschieden in:

  • Materialgemeinkosten (MGK)
  • Fertigungsgemeinkosten (FGK)
  • Verwaltungsgemeinkosten (VwGK)
  • Vertriebsgemeinkosten (VtGK)