Abschreibung

Die Abschreibung dient dazu den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, welche nicht innerhalb einer Rechnungsperiode verbraucht werden, zu erfassen. Dabei werden die anfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgswirksam auf die einzelnen Rechnungsperioden ihrer Nutzung verteilt. In der Betriebsbuchhaltung also dem internen Rechnungswesen bzw. der Kostenrechnung werden sie als Kosten und in der Finanzbuchhaltung also dem externen Rechnungswesen als Aufwand bezeichnet.