Anschaffungskosten

Als Anschaffungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, so weit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 Abs. 1 HGB).

Zusammensetzung der Anschaffungskosten:

  • Anschaffungspreis (netto)
  • Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti oder Boni)
  • Anschaffungsnebenkosten (Aufwendungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft z.B. Transportaufwand, Transportversicherung, Zölle, Montagekosten, etc.)
  • Nachträgliche Anschaffungskosten