Aufwand

Als Aufwand bezeichnet man den gesamten Werteverzehr für Güter und Dienstleistungen innerhalb einer Periode. Er kann auch als Aufwendung bezeichnet werden. Für die Erfolgsermittlung im Rahmen des externen Jahresabschlusses ist er von zentraler Bedeutung.

Man unterscheidet zwischen neutralem und ordentlichem Aufwand.

Neutraler Aufwand:

  • Betriebsfremd (z.B. Spekulationsverluste)
  • Außergewöhnlich (z.B. Brandkatastrophe)
  • Periodenfremd (z.B. Anlagenverkauf unter dem Buchwert)

Ordentlicher Aufwand:

  • nachhaltig; Kerngeschäft (z.B. Personalaufwand, Materialaufwand, Energieaufwand)