Fertigungsgemeinkosten

Die Fertigungsgemeinkosten (FGK) gehören zu den Fertigungskosten und sind ein Teil der Herstellkosten. Sie können den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht also direkt zugerechnet werden. Daher werden sie anhand eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) ermittelt. Typische Fertigungsgemeinkosten sind z.B. Energiekosten.