Insolvenz

Unter der Insolvenz versteht man ein gerichtliches Verfahren, zur zwangsweisen, gesetzlich geregelten Befriedigung der Gläubiger. Es wird bei der Auflösung eines Unternehmens eingesetzt. Sie kann sich in mehreren Möglichkeiten äußern.

  • Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
  • Überschuldung (Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr)

Es ist auch natürlichen Personen möglich in die Insolvenz zu gehen. Dabei wird die Befreiung von den restlichen Schulden angestrebt. Bei einer Unternehmensinsolvenz besteht das Hauptziel in der Erhaltung des Unternehmens. Ist dies jedoch nicht mehr möglich, so wird das Unternehmen aufgelöst.