Materialgemeinkosten

Die Materialgemeinkosten (MGK) sind ein Teil der Materialkosten (MK). Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie den einzelnen Kostenträgern (Produkte) nicht direkt zugerechnet werden können. Es zählen z.B. Einkaufs-, Lager-, Verpackungs- oder Frachtkosten zu den Materialgemeinkosten. Oft werden auch Materialabschreibungen, Risiken und technisch bedingter Mehrbedarf den MGK hinzugerechnet. Um den Materialgemeinkostenzuschlag zu ermitteln, wird ein Verhältnis aus den Materialgemeinkosten und dem jährlichen Materialeinsatz gebildet. Dieser ermittelte Zuschlag wird dann auf die verbrauchten Materialien aufgeschlagen. Er hat auf Grund seiner enormen Hebelwirkung bei hohen Materialanteilen (50-80%) eine überproportionale Bedeutung.