Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist Bestandteil der Bilanz, wo es auf der Aktivseite (Aktiva) ausgewiesen wird. Es gehören alle Vermögensteile zum Umlaufvermögen, die nicht zum Anlagevermögen gehören bzw. die keine Rechnungsabgrenzungsposten sind. Das bedeutet, dass alle Vermögensanteile zum Umlaufvermögen gehören, die dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens nicht dauerhaft dienen sollen. Das bedeutet alle flüssigen Mittel und Vermögensgegenstände, die durch den Umsatzprozess möglichst bald verflüssigt werden sollen.

Bestandteile des Umlaufvermögens:

  • Vorräte
    • RHB (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
    • Unfertige Erzeugnisse (UE), unfertige Leistungen
    • Fertige Erzeugnisse und Waren (FE)
    • Geleistete Anzahlungen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    • Forderungen auf Lieferungen und Leistungen
    • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • Forderungen gegen Unternehmen (Beteiligungsverhältnis)
    • Sonstige Vermögensgegenstände (als Restposten)
  • Wertpapiere
    • Anteile an verbundenen Unternehmen
    • Eigene Anteile
    • Sonstige Wertpapiere
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks